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Grüner Star (Glaukom)

Beim Grünen Star oder Glaukom kommt es zum irreversiblen Untergang von
Nervenfasern des Sehnerven. Anfangs macht sich dieser Schaden am Sehnerven für den
Patienten nicht bemerkbar. Erst im fortgeschrittenen Stadium fällt die
Sehverschlechterung durch zunehmende Ausfälle im Gesichtsfeld auf. Dies kann
unbehandelt auf Dauer bis zur Erblindung führen.

Ein wichtiger Risikofaktor für die Entwicklung eines Glaukoms ist ein erhöhter
Augeninnendruck, es gibt aber auch Glaukomformen mit „normalem“ Augeninnendruck.
Dennoch ist auch dann der Augeninnendruck bisher die wichtigste Stellschraube in der
Glaukomtherapie. Die Glaukomtherapie ist in der Regel sehr wirksam und erfolgt durch
Senkung des Augeninnendruckes. Hierzu werden meist Augentropfen verabreicht, die
sehr regelmäßig und oft über viel Jahre getropft werden müssen. Machmal wird auch eine
Lasertherapie oder eine drucksenden Operation erforderlich. Bei rechtzeitig eingeleiteter
Therapie läßt sich eine Zunahme des Glaukomschadens meist deutlich verlangsamen,
häufig sogar weitgehend stoppen.

Die Wahrscheinlichkeit, ein Glaukom zu entwickeln steigt, mit Zunahme des Lebensalters.
Daher empfiehlt der Berufsverband der Augenärzte, den Augeninnendruck bei jedem ab
dem 40. Lebensjahr regelmäßig zu kontrollieren, verbunden mit einer Beurteilung des
Sehnervenkopfes.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für diese Vorsorgeuntersuchung
leider nur in Ausnahmefällen, so dass die Kosten in der Regel als Individuelle
Gesundheitsleistung (IGEL) von der Patientin / dem Patienten selber getragen werden
müssen.

Besteht der begründete Verdacht auf ein Glaukom, werden weitere Untersuchungen wie
insbesondere eine Gesichtsfeldmessung (Perimetrie) notwendig. Der Augeninnendruck
muss in diesen Fällen regelmäßig kontrolliert werden. Oft besteht dann die Notwendigkeit,
durch weitere Untersuchungen die Notwendigkeit einer Therapie oder auch deren
Wirksamkeit zu überprüfen. Dazu gehören die Messung der Dicke der Nervenfaserschicht
(GDx, OCT) oder auch die Messung der Hornhautdicke (Pachymetrie). Diese
Untersuchungen werden leider zur Zeit nicht von den gesetzlichen Krankenkassen
übernommen. Ob und wenn welche Untersuchungen im Einzelfall notwendig bzw.
empfehlenswert sind, werden wir mit Ihnen im individuell besprechen.

Bildschirmarbeitsplatzbrille

Die Anforderungen an gutes Sehen am Arbeitsplatz werden immer größer. Die Arbeit am PC gehört inzwischen zum Alltag vieler. In jungen Jahren macht es i. d. R. keine Schwierigkeiten, zwischen Sehen am PC, Lesen und Sehen in der Ferne zu wechseln.

Zwischen dem 40. und 50. Lebensjahr kommt aber die sogenannte Alterssichtigkeit (Presbyopie) zum Tragen, die „Arme werden beim Lesen länger“ und die meisten von uns benötigen für das Lesen eine andere Korrektur als für das Sehen in der Ferne. Um entspannt zu sehen und Nackenproblemen vorzubeugen, ist oftmals das Tragen einer speziellen PC Arbeitsplatzbrille sinnvoll.

Mit entsprechender Verordnung werden die Kosten hierfür in vielen Fällen auch vom Arbeitgeber übernommen.

Augenuntersuchung von Kindern

Kinder sind in unserer Praxis besonders willkommen. Kleine Kinder müssen das Sehen
erst noch lernen. Dazu ist es notwendig, dass zum einen jedes Auge für sich die besten
Voraussetzungen dafür hat, zum anderen aber auch dass das Zusammenspiel beider
Augen optimal funktioniert. Hat sich die Sehschärfe in den ersten Lebensjahren nicht
richtig entwickelt, kann dies im Erwachsenenalter nicht mehr nachgeholt und häufig auch nicht mehr einfach durch einen Brille ausgeglichen werden. Insbesondere kleine Schielwinkel sind manchmal kosmetisch völlig unauffällig. Eine einseitige Fehlsichtigkeit und selbst beidseitige höhere Fehlsichtigkeit fallen häufig zu Hause überhaupt nicht auf. Daher ist eine augenfachärztliche Untersuchung schon im Kleinkindalter sehr wichtig. Nur so können therapeutische Maßnahmen wie die Verordnung einer Brille, eine Pflastertherapie oder auch visuelle Frühförderung rechtzeitig eingeleitet und eine möglichst gute Entwicklung der Sehschärfe erreicht werden.

Die Untersuchung gerade kleiner Kinder ist naturgemäß nicht immer ganz einfach. Daher geben wir uns sehr viel Mühe, Ihr Kind einfühlsam und mit altersgerechten Mitteln zu untersuchen. Darauf sind in unserer Praxis Frau Dr. Kauffmann-Mühlmeyer und unsere Orthoptistin Frau Kohaus spezialisiert.

Wann gehe ich denn mit meinem Kind zur Augenärztin/zum Augenarzt? Sofern bei Ihrem Kind seitens des Augen keinerlei Auffälligkeiten bestehen und es in der Familie keine besonderen Augenerkrankungen gibt, sollte eine erste augenärztliche Untersuchung mit 2-3 Jahren erfolgen.

Gibt es aber Auffälligkeiten wie z. B. Schielen, Lidfehlstellungen, Augenzittern, eine weiße Pupille oder ähnliches sollte eine augenärztliche Untersuchung kurzfristig und in jedem Alter erfolgen.

Bei familiärer Belastung mit Augenerkrankungen (z. B. Schielen, Fehlsichtigkeit) ohne offensichtliche Auffälligkeiten bei Ihrem Kind sollte eine erste Untersuchung mit 1 Jahr erfolgen.