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Glaskörpertrübung (Mouches volantes)

Harmlose Glaskörpertrübungen äußern sich meist durch die Symptomatik der Mouches volantes oder fliegenden Mücken. Im Folgenden erhalten Sie weitere Informationen über Glaskörpertrübungen, sowie deren Symptomatik und Behandlung.

Der Begriff Mouches volantes wird vor allem von Augenärzten gebraucht. Ursprünglich stammt der Ausdruck aus Frankreich und bedeutet übersetzt „fliegende Mücken“. Damit wird die typische Symptomatik von Glaskörpertrübungen beschrieben: kleine schwarze Flecken erscheinen im Sichtfeld des Auges, bewegen sich und verschwinden augenscheinlich wieder. Gelegentlich erinnern die Punkte auch an Kondensstreifen am Himmel, da sie feine Bahnen hinterlassen. Eine weitere gebräuchliche Bezeichnung für Mouches volantes ist „Floater“.

In den meisten Fällen treten Glaskörpertrübungen altersbedingt auf und sind weitestgehend harmlos. Der Glaskörper (Corpus vitreum) zwischen Netzhaut (Retina) und Linse (Phakos) beinhaltet eine gelartige Flüssigkeit, die vor allem aus Wasser (98%), Kollagenfasern und Hyaluronsäure besteht. Im Laufe der Jahre verdichten sich die Kollagenfasern häufig und der Glaskörper kann schlierig werden. Diese Entwicklung wird dann durch die „Mouches volantes“ oder durch Streifen sichtbar. Am deutlichsten wahrnehmbar werden die meist dunklen Punkte beim Blick auf einen relativ hellen Hintergrund; die Sehstärke wird dadurch aber nicht beeinflusst.

Treten auffällige Punkte oder blitzartige Störungen sehr plötzlich im Blickfeld auf, handelt es sich jedoch meist nicht um Symptome einer Glaskörpertrübung. Wahrscheinlicher ist hier eine beginnende Netzhautablösung, bei deren Verdacht schnellstmöglich ein Augenmediziner aufgesucht werden sollten. Andernfalls droht im äußersten Falle sogar eine Erblindung des betroffenen Auges.

In der Regel gewöhnen sich die meisten von Mouches volantes betroffenen Personen jedoch relativ schnell an die Symptome und blenden diese mit der Zeit sogar komplett aus. Aus diesem Grund wird ein Großteil der auftretenden Glaskörpertrübungen auch meist gar nicht erst behandelt.

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Die Anforderungen an gutes Sehen am Arbeitsplatz werden immer größer. Die Arbeit am PC gehört inzwischen zum Alltag vieler. In jungen Jahren macht es i. d. R. keine Schwierigkeiten, zwischen Sehen am PC, Lesen und Sehen in der Ferne zu wechseln.

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Mit entsprechender Verordnung werden die Kosten hierfür in vielen Fällen auch vom Arbeitgeber übernommen.

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Voraussetzungen dafür hat, zum anderen aber auch dass das Zusammenspiel beider
Augen optimal funktioniert. Hat sich die Sehschärfe in den ersten Lebensjahren nicht
richtig entwickelt, kann dies im Erwachsenenalter nicht mehr nachgeholt und häufig auch nicht mehr einfach durch einen Brille ausgeglichen werden. Insbesondere kleine Schielwinkel sind manchmal kosmetisch völlig unauffällig. Eine einseitige Fehlsichtigkeit und selbst beidseitige höhere Fehlsichtigkeit fallen häufig zu Hause überhaupt nicht auf. Daher ist eine augenfachärztliche Untersuchung schon im Kleinkindalter sehr wichtig. Nur so können therapeutische Maßnahmen wie die Verordnung einer Brille, eine Pflastertherapie oder auch visuelle Frühförderung rechtzeitig eingeleitet und eine möglichst gute Entwicklung der Sehschärfe erreicht werden.

Die Untersuchung gerade kleiner Kinder ist naturgemäß nicht immer ganz einfach. Daher geben wir uns sehr viel Mühe, Ihr Kind einfühlsam und mit altersgerechten Mitteln zu untersuchen. Darauf sind in unserer Praxis Frau Dr. Kauffmann-Mühlmeyer und unsere Orthoptistin Frau Kohaus spezialisiert.

Wann gehe ich denn mit meinem Kind zur Augenärztin/zum Augenarzt? Sofern bei Ihrem Kind seitens des Augen keinerlei Auffälligkeiten bestehen und es in der Familie keine besonderen Augenerkrankungen gibt, sollte eine erste augenärztliche Untersuchung mit 2-3 Jahren erfolgen.

Gibt es aber Auffälligkeiten wie z. B. Schielen, Lidfehlstellungen, Augenzittern, eine weiße Pupille oder ähnliches sollte eine augenärztliche Untersuchung kurzfristig und in jedem Alter erfolgen.

Bei familiärer Belastung mit Augenerkrankungen (z. B. Schielen, Fehlsichtigkeit) ohne offensichtliche Auffälligkeiten bei Ihrem Kind sollte eine erste Untersuchung mit 1 Jahr erfolgen.